Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Live-Webinare im Geschäftskundenbereich (B2B)

Vertragspartner / Auftragnehmer

HySON – Institut für Angewandte Wasserstoffforschung Sonneberg gGmbH
Dammstraße 1, 96515 Sonneberg
Dr. rer. nat. habil. Mario Einax, Institutsdirektor
kontakt@hyson.de
03675 42927 0
Handelsregister Jena: HRB 517898

 

§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Teilnahme an synchron durchgeführten Live-Webinaren des Auftragnehmers.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend gemeinsam „Auftraggeber“). Der Auftraggeber bestätigt mit der Anmeldung, dass die Buchung in Ausübung seiner gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder öffentlich-rechtlichen Tätigkeit erfolgt. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme der angemeldeten Person an dem in der Buchungsbestätigung bezeichneten Live-Webinar zu dem dort genannten Termin.

(2) Inhalt, Termin, zeitlicher Umfang, Teilnahmegebühr und Anmeldefrist ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung und der Buchungsbestätigung. Soweit dort nichts Abweichendes angegeben ist, wird das Webinar als etwa vierstündige Online-Veranstaltung mit einer Pause von etwa 30 Minuten durchgeführt.

(3) Die Veranstaltung besteht aus einem fachlichen Vortrag und Gelegenheiten für Fragen. Fragen können zu den vom Referenten vorgesehenen Zeitpunkten über die Chatfunktion oder per Mikrofon gestellt werden. Eine Pflicht zur Nutzung von Kamera oder Mikrofon besteht nicht.

(4) Das Webinar wird ausschließlich live durchgeführt. Der Auftragnehmer erstellt keine Aufzeichnung und stellt nach der Veranstaltung keine Video- oder Tonaufzeichnung zur Verfügung.

(5) Der Auftragnehmer stellt den Teilnehmern Präsentationsfolien als begleitende Unterlagen zur Verfügung. Umfang und Format richten sich nach der jeweiligen Veranstaltung. Zeitpunkt der Bereitstellung ist spätestens eine Woche nach dem Webinartermin.

(6) Ein gegebenenfalls eingesetztes Abschlussquiz dient ausschließlich der freiwilligen, unbewerteten Wiederholung von Inhalten. Es findet keine Prüfung, individuelle Leistungsbewertung oder Lernerfolgskontrolle statt.

§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung erfolgt bis zu der in der Angebotsbeschreibung genannten Anmeldefrist per Anmeldeformular.

(2) Die Anmeldung muss mindestens den vollständigen Namen des Teilnehmers, die Firma oder Einrichtung des Auftraggebers, die geschäftliche E-Mail-Adresse des Teilnehmers sowie die für die Rechnungsstellung erforderlichen Angaben enthalten.

(3) Die Darstellung des Webinars auf der Website oder in sonstigen Informationsmaterialien stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar. Eine Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Zugang der Anmeldung und ist noch keine Annahme.

(4) Der Vertrag kommt mit Zugang der ausdrücklichen Buchungsbestätigung des Auftragnehmers beim Auftraggeber zustande.

(5) Für jeden Teilnehmer ist eine eigene, kostenpflichtige Buchung erforderlich. Dies gilt auch, wenn mehrere Teilnehmer demselben Unternehmen oder derselben Einrichtung angehören.

(6) Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Maßgeblich für die Platzvergabe ist die Reihenfolge der Buchungsbestätigungen. Eine Warteliste wird nicht geführt.

§ 4 Preise, Rechnung und Zahlung

(1) Es gilt die in der Angebotsbeschreibung und der Buchungsbestätigung ausgewiesene Teilnahmegebühr. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Teilnahmegebühr wird nach Vertragsschluss in Rechnung gestellt und ist spätestens 14 Kalendertage vor Beginn des Webinars ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wird der Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen vor Webinarbeginn geschlossen, ist der Rechnungsbetrag sofort fällig.

(3) Die Teilnahme setzt den vollständigen Zahlungseingang voraus. Bis zum vollständigen Zahlungseingang ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugangslink zurückzuhalten. Bei ausbleibender Zahlung kann der Auftragnehmer eine Zahlungserinnerung versenden und den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen, sofern die Zahlung nicht rechtzeitig vor Webinarbeginn eingeht.

§ 5 Stornierung, Nichterscheinen und Umbuchung

(1) Stornierungen und Umbuchungswünsche bedürfen der Textform und sind an die in der Buchungsbestätigung angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Auftragnehmer.

(2) Eine Stornierung ist bis einschließlich 14 Kalendertage vor Webinarbeginn kostenfrei möglich.

(3) Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen wird die vollständige Teilnahmegebühr fällig. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen, vom Auftragnehmer angebotenen Termin desselben Webinars ist bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem ursprünglich gebuchten Webinarbeginn möglich, sofern am gewünschten Termin ein freier Platz verfügbar ist.

(5) Die Benennung eines anderen Teilnehmers desselben Auftraggebers ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Die vollständigen Anmeldedaten des Ersatzteilnehmers müssen dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Webinarbeginn mitgeteilt werden.

§ 6 Zugangslink und technische Voraussetzungen

(1) Das Webinar wird über Microsoft Teams durchgeführt. Der Auftraggeber und der Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig die technischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Teilnahme zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Hierzu gehören insbesondere ein geeigneter Internetzugang, ein kompatibles Endgerät, eine funktionsfähige Teams- beziehungsweise Browserumgebung und eine funktionierende Audioausgabe.

(2) Der Auftragnehmer versendet den Zugangslink grundsätzlich etwa eine Woche vor dem Webinar an die bei der Anmeldung angegebene geschäftliche E-Mail-Adresse, sofern die Teilnahmegebühr vollständig eingegangen ist. Bei späterem Zahlungseingang oder kurzfristiger Buchung erfolgt der Versand nach Möglichkeit unverzüglich nach Zahlungseingang.

(3) Der Zugangslink ist personenbezogen und darf weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden. Der Teilnehmer muss sich unter seinem tatsächlichen Namen anmelden; die Nutzung eines Pseudonyms ist nicht zulässig.

(4) Technische Störungen, die aus der Sphäre des Auftraggebers oder Teilnehmers stammen, insbesondere unzureichende Internetverbindungen, ungeeignete Hard- oder Software, fehlende Berechtigungen oder Sperren der Unternehmens-IT, begründen keinen Anspruch auf Erstattung oder Wiederholung.

(5) Für technische Rückfragen ist der Auftragnehmer unter 03675 42927 0 erreichbar. Die Erreichbarkeit wird nur während der in der Angebotsbeschreibung oder Buchungsbestätigung angegebenen Zeiten geschuldet.

§ 7 Verhalten während des Webinars und Ausschluss

(1) Die Teilnehmer haben die berechtigten Interessen des Auftragnehmers, der Referenten und der übrigen Teilnehmer zu wahren. Unzulässig sind insbesondere die Weitergabe von Zugangsdaten, unbefugte Aufzeichnungen, beleidigende oder diskriminierende Äußerungen, erhebliche Störungen, Werbung oder Spam sowie die Verbreitung rechtswidriger Inhalte.

(2) Bei einem Verstoß wird der Teilnehmer grundsätzlich zunächst mündlich oder über die Chatfunktion verwarnt. Bei fortgesetzten oder besonders schweren Verstößen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Teilnehmer vorübergehend oder dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen.

(3) Wird ein Teilnehmer aufgrund eines von ihm zu vertretenden erheblichen Verstoßes ausgeschlossen, bleibt der Anspruch auf die Teilnahmegebühr bestehen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 8 Änderungen des Webinars

(1) Der Auftragnehmer darf den vorgesehenen Referenten durch einen fachlich geeigneten Referenten ersetzen, den Ablauf anpassen, Inhalte aufgrund fachlicher oder rechtlicher Entwicklungen aktualisieren und den Beginn oder das Ende innerhalb desselben Veranstaltungstages zeitlich verschieben, sofern der Gesamtcharakter und der wesentliche Nutzen des Webinars erhalten bleiben.

(2) Eine Verlegung auf einen anderen Kalendertag ist eine wesentliche Terminänderung. In diesem Fall kann der Auftraggeber innerhalb der vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden vollständig erstattet.

(3) Ansprüche wegen zulässiger geringfügiger Änderungen nach Absatz 1 bestehen nicht.

§ 9 Absage durch den Auftragnehmer

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Webinar aus wichtigem Grund abzusagen. Wichtige Gründe sind insbesondere der Ausfall des Referenten, höhere Gewalt oder das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von drei Personen.

(2) Eine Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl kann bis spätestens sieben Kalendertage nach Ablauf der veröffentlichten Anmeldefrist erklärt werden, muss jedoch in jedem Fall vor Webinarbeginn erfolgen.

(3) Bei einer Absage wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Der Auftragnehmer kann zusätzlich eine Neubuchung für einen anderen Termin anbieten; eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Umbuchung besteht nicht.

(4) Weitergehende Ansprüche richten sich ausschließlich nach § 15 dieser AGB.

§ 10 Technische Störungen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers

(1) Bei technischen Störungen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers wird dieser angemessene Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verbindung und Fortsetzung des Webinars ergreifen.

(2) Unterbrechungen von weniger als einer Stunde können durch eine entsprechende Verlängerung, eine Anpassung des Ablaufs oder eine andere zumutbare Fortsetzung ausgeglichen werden, sofern der wesentliche Veranstaltungsinhalt vermittelt werden kann.

(3) Dauert eine Unterbrechung mindestens eine Stunde, holt der Auftragnehmer ein Meinungsbild der anwesenden Teilnehmer dazu ein, ob das Webinar fortgesetzt oder abgebrochen werden soll. Der Auftragnehmer entscheidet anschließend unter angemessener Berücksichtigung dieses Meinungsbildes und der verbleibenden Durchführbarkeit.

(4) Wird das Webinar abgebrochen, bietet der Auftragnehmer einen Ersatztermin an. Kann der Auftraggeber den Ersatztermin nicht wahrnehmen, wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Wird das Webinar nach der Unterbrechung fortgesetzt und kann der wesentliche Veranstaltungsinhalt noch vermittelt werden, gilt die Veranstaltung als ordnungsgemäß durchgeführt.

§ 11 Teilnahmebescheinigung

(1) Teilnehmer, die am Ende des Webinars anwesend sind und nicht nach § 7 ausgeschlossen wurden, erhalten nach der Veranstaltung automatisch eine Teilnahmebescheinigung.

(2) Die Teilnahmebescheinigung bestätigt ausschließlich die Teilnahme. Sie enthält keine Aussage über eine Prüfung, einen Lernerfolg oder eine besondere fachliche Qualifikation.

§ 12 Unterlagen und Nutzungsrechte

(1) Die bereitgestellten Präsentationsfolien und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die Unterlagen dauerhaft für eigene interne betriebliche oder dienstliche Informationszwecke zu nutzen.

(2) Die Unterlagen dürfen innerhalb des Unternehmens oder der Einrichtung des Auftraggebers an Beschäftigte weitergegeben werden. Nicht zulässig sind insbesondere die Veröffentlichung, die Weitergabe an externe Dritte, der Verkauf, die öffentliche Zugänglichmachung sowie die vollständige oder teilweise Verwendung zur Durchführung eigener Schulungen oder Webinare.

(3) Gesetzlich zulässige Zitate und wissenschaftliche Verwendungen bleiben unberührt. Soweit Inhalte des Auftragnehmers zitiert werden, sind mindestens der Name des Auftragnehmers, der Titel des Webinars und das Veranstaltungsdatum sowie – soweit angegeben – der jeweilige Urheber zu nennen.

(4) Soweit einzelne Bestandteile der Unterlagen Rechte Dritter enthalten oder abweichend gekennzeichnet sind, gelten die dort angegebenen Nutzungsbedingungen.

§ 13 Verbot von Aufzeichnungen

(1) Ton-, Bild-, Video- und Bildschirmaufzeichnungen des Webinars durch Teilnehmer sind untersagt. Dies gilt auch für automatisierte Transkripte, KI-gestützte Mitschriften, Aufzeichnungen des Chats sowie sonstige technische Vervielfältigungen des Veranstaltungsverlaufs.

(2) Eine Aufzeichnung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers und aller hiervon betroffenen Personen zulässig.

§ 14 Fachliche Einordnung und kein Erfolgsversprechen

(1) Die Webinarinhalte dienen der allgemeinen fachlichen Information und Weiterbildung. Sie stellen keine Rechts-, Steuer-, Fördermittel-, Zertifizierungs- oder sonstige individuelle Beratung dar und ersetzen keine Prüfung des jeweiligen Einzelfalls durch entsprechend qualifizierte Berater oder zuständige Stellen.

(2) Aussagen zu gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen geben den zum Zeitpunkt des Webinars bekannten Sach- und Rechtsstand wieder. Spätere Änderungen, neue behördliche Auslegungen oder abweichende Entscheidungen im Einzelfall können nicht ausgeschlossen werden.

(3) Beispiele für Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Kosten, Erlöse oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse beruhen auf vereinfachten Annahmen und dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen, technischen, regulatorischen oder sonstigen Erfolg eines Projekts oder einer Entscheidung des Auftraggebers.

(4) Der Auftraggeber bleibt für die Prüfung, Bewertung und Umsetzung eigener Entscheidungen verantwortlich.

§ 15 Haftung

(1) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(2) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Referenten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(4) Diese Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Personen oder Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.

§ 16 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten zur Anbahnung und Durchführung des Vertrages sowie zur Durchführung des Webinars. Einzelheiten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen des Auftragnehmers.

(2) Während des Webinars sind für andere Teilnehmer grundsätzlich der bei Microsoft Teams verwendete Name sowie freiwillig aktivierte Kamerabilder und selbst verfasste Chatbeiträge sichtbar. Die geschäftliche E-Mail-Adresse und sonstige Anmeldedaten sind grundsätzlich nur für den Auftragnehmer und die von ihm eingesetzten Personen sichtbar, soweit keine abweichende technische Einstellung oder aktive Freigabe durch den Teilnehmer erfolgt.

(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die von ihm angemeldeten Teilnehmer über die für die Durchführung erforderliche Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und die Geltung dieser AGB zu informieren.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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